NRW-Digitalzuschuss für gastgewerbliche und touristische Wirtschaft
Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen bietet 2.000,00 EUR Förderung!
Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft zählen zu den von der Corona-Krise am stärksten betroffenen Branchen. Vor allem die vielen Klein- und Kleinstbetriebe stehen vor großen Herausforderungen und müssen Lösungsansätze finden, um auch in Zukunft wirtschaftlich und erfolgreich tätig sein zu können.
Mit dem Förderprogramm „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Unternehmen der Branche, ihre Zukunftsfähigkeit zu stärken und die digitale Transformation voranzubringen.
Auszug aus dem Förderprogramm:
Fördervoraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung beantragen zu können?
Wer wird gefördert?
Was sind Klein- und Kleinstunternehmen?
Welche Themen werden gefördert?
Förderrahmen
Wie sind die Rahmenbedingungen für eine Förderung
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Wie lange dauert die Antragsbearbeitung beim Projektträger Jülich?
Auszahlung nach Projektabschluss mit Verwendungsnachweis